Hilfe bei Verkehrsunfällen

Wenn man unschuldig in einen Unfall verwickelt wurde, erhält man automatisch den kompletten Schaden bezahlt, stimmt das?

 

Oft weiß der Geschädigte gar nicht genau, welche Schadensersatzansprüche ihm überhaupt zustehen. Die zahlungspflichtige Versicherung wiederum hat kein Interesse daran, ihn darauf aufmerksam zu machen. Das führt dazu, dass nicht anwaltlich vertretene Geschädigte durchschnittlich 20 Prozent zu wenig erhalten. Jeder Geschädigte hat deshalb das Recht, sich zur Schadensabwicklung anwaltliche Hilfe zu holen, die auch vom Schädiger zu zahlen ist. Nur so kann er über seinen Anwalt auf gleicher Augenhöhe mit dem geschulten Sachbearbeiter der Versicherung über die Schadensregulierung angemessen verhandeln. Alles wichtige rund um das Verkehrsrecht finden Sie in den folgenden Mandanteinformationen.

 

Verkehrsunfall
Bei einem Verkehrsunfall sollten Sie auf jeden Fall anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Denn für Sie ist ein Verkehrsunfall ein Ereignis, das viele Fragen aufwirft: Wer kommt für welche Kosten auf? Welche strafrechtlichen Konsequenzen sind möglich?
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Unfall-Fragebogen
Bitte ausfüllen und per Post oder E-Mail an obenstehende Adresse zurückschicken
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Vollmacht
Bitte ausfüllen und per Post oder E-Mail an nebenstehende Adresse zurückschicken
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Schweigepflichtentbindungsformular
Bei Personenschäden bitte ausfüllen und per Post oder E-Mail an nebenstehende Adresse zurückschicken
Schweigepflicht_form.pdf
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Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Schon ein Unfall mit einem nur leicht Verletzten kann zu einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung führen; die Geschwindigkeitsüberschreitung wird mit einem Bußgeldbescheid in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren verfolgt: Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihre Rechte und Pflichten in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren.
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Punkte und Fahreignungsregister
Für alle Autofahrer – sogar auch Radfahrer – gilt das Fahreignungsregister (FaER).
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MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung)
Die Fahrerlaubnisbehörden haben die Möglichkeit, bei begründetem Anlass eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) Ihrer Fahreignung zu verlangen.
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