Wenn man unschuldig in einen Unfall verwickelt wurde, erhält man automatisch den kompletten Schaden bezahlt, stimmt das?
Oft weiß der Geschädigte gar nicht genau, welche Schadensersatzansprüche ihm überhaupt zustehen. Die zahlungspflichtige Versicherung wiederum hat kein Interesse daran, ihn darauf aufmerksam zu machen. Das führt dazu, dass nicht anwaltlich vertretene Geschädigte durchschnittlich 20 Prozent zu wenig erhalten. Jeder Geschädigte hat deshalb das Recht, sich zur Schadensabwicklung anwaltliche Hilfe zu holen, die auch vom Schädiger zu zahlen ist. Nur so kann er über seinen Anwalt auf gleicher Augenhöhe mit dem geschulten Sachbearbeiter der Versicherung über die Schadensregulierung angemessen verhandeln. Alles wichtige rund um das Verkehrsrecht finden Sie in den folgenden Mandanteinformationen.